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Wer für die Beförderung von Gefahrgut verantwortlich oder daran beteiligt ist, muss vor Übernahme dieser Aufgaben in der Anwendung aller maßgeblichen Regelwerke geschult und unterwiesen sein. Das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vertraut gemacht sein. Aufgabenbezogene Unterweisung, Sicherheitsunterweisung und Dokumentation

Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften. Das Personal muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln.In den Fällen, in denen die Beförderung gefährlicher Güter multimodale Transportvorgänge umfasst, muss das Personal die für andere Verkehrsträger geltenden Vorschriften kennen. Themen unseres Kurses:

  • Klassifizierung
  • Verpackung
  • Kennzeichnung
  • Begleitscheine
  • Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
  • Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Mit diesem E-learning Kurs (E-learning Gefahrgut Basiskurs) erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter.